Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)
von Redaktion
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellen ein Formular ► "Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)" bereit