Mit wem wir zusammenarbeiten

Die Zusammenarbeit von außerbetrieblichen Einrichtungen und der Kindertagesstätte ist sehr wichtig. Die Kinder können besser gefördert werden, wenn wir im Einklang mit Eltern, Fachdiensten und Lehrern arbeiten.

Grundschule Pauluszell / Volksschule Velden

Das Einzugsgebiet unseres Kindergartens liegt innerhalb zweier verschiedener Schulsprengel. Die Vorschulkinder aus dem Einzugsgebiet Eberspoint, Pauluszell und Wurmsham werden in der Grundschule Pauluszell eingeschult; die Schulanfänger aus dem Ortsteil Vilslern der Volksschule Velden. Im Laufe eines Kindergartenjahres werden zahlreiche Aktivitäten für die Vorschulkinder angeboten, wie z. B. der Schulbesuch, die zukünftigen Lehrer besuchen die Kinder im Kindergarten. Durch diese Aktivitäten lernen die Kinder die Schule schon ein wenig kennen und der Übergang von Kindergarten - Grundschule kann besser gelingen.

Kinderhaus Sonnenschein Velden + Kindergarten "Am Kornfeld"

Beide Einrichtungen stehen unter der gleichen Trägerschaft (Markt Velden). Um für alle Kindergartenkinder ein Platzangebot zu schaffen, arbeiten wir eng mit dem Fachpersonal der beiden Kindergärten zusammen.

www.kinder-haus-sonnenschein.de

www.am-kornfeld.de

Kinderkrippe Velden

Kinder unter drei Jahren aus dem Veldener Einzugsgebiet können die Kinderkrippe in Velden besuchen. Dort kann altersgemäß auf diese Kinder eingegangen werden. Um den Kindern den Übergang von der Krippe in den Kindergarten zu erleichtern, arbeiten wir (wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt) eng mit dem Fachpersonal der Kinderkrippe zusammen.

www.krippe-velden.de

Kinderhort Velden

Kinder ab dem Schuleintritt in die Grund- und Mittelschule Velden können den Hort besuchen. Um den Kindern den Übergang in die Schule zu erleichtern, arbeiten wir (wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt) eng mit dem Fachpersonal des Kinderhorts zusammen.

www.hort-velden.de

Jugendamt Landshut - Kindeswohl – Kinderschutz §8a SGB VIII

Werden im Kindergarten gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen, werden die Eltern darüber informiert. Tritt keine Veränderung auf werden diese an die Kindergartenleiterin weitergegeben. Der Kindergarten bietet unterstützende Maßnahmen für die Eltern an. Werden diese nicht angenommen wird das Jugendamt Landshut eingeschaltet. Dieses gibt den Familien dann verschiedene Hilfestellungen: ► zur Homepage des Jugendamtes